Darf ich auf der Straße Musik machen? - Ton an

Darf ich auf der Straße Musik machen?

Für viele Musiker, die noch am Anfang stehen, ist der Auftritt in der Fußgängerzone oder an anderen belebten Orten ein guter Weg für die eigene Promotion und um etwas Geld reinzubekommen. Aber geht das so einfach? Kann ich einfach auf die Straße gehen und mich als Künstler präsentieren?

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Ganz so einfach ist es nicht mehr. Natürlich kannst Du es drauf ankommen lassen. Aber die Ordnungsbehörden sind oft schneller da, als einem lieb ist. Einige bürokratische Vorgaben solltest Du deshalb im Voraus beachten.

Musik auf der Straße und die Bürokratie

In vielen europäischen Städten ist es Alltag. Auch zum Beispiel in Deutschland. Seit einigen Jahren müssen auch Straßenmusiker in vielen Städten/Bereichen eine Genehmigung einholen. Das erfolgt in der Regel beim Ordnungsamt. Die einzelnen Regelungen können sich aber von Stadt zu Stadt unterscheiden.

Zwei Gesetze sind zu beachten:

  • Straßengesetz
  • Lärmschutzgesetz

Solange Du nicht zu laut spielst, ist das Lärmschutzgesetz nicht zu beachten. Viel wichtiger ist aber das Straßengesetz. Es klingt banal, aber Du stellst zum Beispiel Dein Keyboard oder Deine Gitarre auf dem sogenannten Straßenland ab. Genau dafür braucht es eine Genehmigung.

Das solltet ihr bedenken

Diese Genehmigung kostet leider auch Geld und das für jeden Tag neu. Der Vorgang ist meistens der Gleiche. Ihr begibt Euch zum Ordnungsamt, am besten in der Früh und beantragt dort Eure Genehmigung für den Tag. Ganz gelegentlich kann das auch über das Internet erfolgen, dass ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Erkundige Dich vorher:

In Deutschland kannst Du Dich unter der einheitlichen Behördennummer 115 vorab erkundigen, wer zuständig ist und welche Kosten in Deiner Stadt anfallen.

Beispiele

Großstädte sind natürlich besonders beliebt für Musiker. Viele Menschen und gute Chancen auf Anerkennung, Fans und natürlich Geld für die nächste warme Mahlzeit verlocken.

In Hamburg muss sein 2017/18 eine Genehmigung für bestimmte Bereiche (Einkaufsmeile) beantragt werden. Zuständig ist das Bezirksamt. Mit der Genehmigung dürft ihr 30 Minuten am gleichen Ort auftreten, Verstärker sind grundsätzlich nicht erlaubt. Gänzlich verboten ist der Auftritt in Hamburg am Rathausmarkt, Reesendamm und an den Alsterarkaden.

Die Domstadt ist wohl eine der Hochburgen, wenn es um Straßenmusiker geht. Weltoffen und tolerant ist Köln aber schon lange nicht mehr. Zu laut darf es nicht sein, der Verstärker ist grundsätzlich untersagt. Komplex sind auch die weiteren Verordnungen. So darfst Du nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde spielen. Bei einem Verstoß kommt es schnell zu Bußgeldern.

In München musst Du (nein, das ist kein Aprilscherz) unter Umständen sogar ein Casting zuvor bestehen. Hat es geklappt, kann die Genehmigung (ca. 10 Euro/Tag) beantragt werden. Die Stadt München gibt von diesen Genehmigungen jeden Tag (50 Prozent für den Vormittag, 50 Prozent für den Nachmittag) nur etwa 10 Stück aus, daher das mysteriöse Casting. Im Gegensatz zu Hamburg darfst Du als Musiker dann aber auch eine ganze Stunde lang am gleichen Platz spielen!

In Darmstadt bedarf es in der Fußgängerzone eine Sondernutzungserlaubnis (§ 8 der Präventionskonvention). Auftritte sind dort nur von 10 – 20 Uhr gestattet. Die Bearbeitungsgebühr liegt bei 5 – 10 Euro pro Tag. Auf der Webseite des Ordnungsamtes kann der Antrag heruntergeladen werden. Natürlich musst Du Fragen beantworten (z.B. Wirst Du ein Instrument benutzen … als ob Musiker ohne Instrument an der Tagesordnung wären).

Hinweis:

Jede Stadt handhabt die Regelungen anders. Manchmal könnt Ihr auch einfach so auftreten. Aber umso beliebter und belebter die Plätze sind, desto höher ist der bürokratische Aufwand. Nutzt am besten die o. Behördennummer und fragte Euch durch.

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